Ein Verein ist gesetzlich verpflichtet, für schuldhaft verursachte Schäden zu haften - in unbegrenzter Höhe. Der Verein haftet somit im Schadenfall mit seinem gesamten Vereinsvermögen. Unter Umständen kann auch der Vereinsvorstand mit seinem Privatvermögen herangezogen werden. Eine Vereinshaftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen.
Es besteht Versicherungsschutz für: